Marokko

Marokko lockt mit Medinas, Wüste und Atlantikküste – für queere Reisende ist es jedoch ein Land, das große Zurückhaltung verlangt. Eine öffentliche Szene gibt es nicht, und gleichgeschlechtliche Beziehungen werden aktiv strafrechtlich verfolgt.

Rechtslage: Artikel 489 des Strafgesetzbuchs bestraft gleichgeschlechtliche Handlungen mit sechs Monaten bis drei Jahren Haft und einer Geldstrafe; auch Ausländer können verfolgt werden. Außereheliche Beziehungen sind ebenfalls strafbar. Es gibt keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und keinen Diskriminierungsschutz.